Förderanträge können schriftlich, per E-Mail oder Brief, eingereicht werden.
Generell werden nur Förderanträge berücksichtigt, die nachfolgend aufgeführten Kriterien erfüllen:
- Aufführungsort/e ist/sind in Deutschland
- Aufführungen erfolgen (überwiegend) in deutscher Sprache
- Es handelt sich überwiegend um Theater und Schauspielkunst (nur geringe Anteile wie beispielsweise Gesang, Musik, Akrobatik und Tanz enthalten)
- Inhalt der Aufführung muss durch die Stiftung vertretbar sein. Generell werden vorrangig geschichtlich, politisch und religiös, bzw. anderweitig diskriminierende oder staatsfeindlich ausgerichtete Aufführungen nicht gefördert
- Förderhöhe beträgt maximal 5.000,00 EURO
- Gefördert werden maximal 25% der Gesamtkosten eines Vorhabens
Aus Förderanträgen muss folgendes eindeutig hervorgehen:
- Antragssteller, dessen Funktion und Institution
- Verantwortlicher und Ansprechpartner für das Projekt
- Ausführliche Vorstellung der Künstler/Gruppe und des anstehenden Vorhabens (enthalten sein muss u. A. Zeitplan, Aufführungsort/e, Anzahl der Aufführungen, geplante Publikumsgröße, Besonderheiten)
- Aussagekräftiger und vollständiger Finanzierungsplan
- Stand: 03.2010
Bei Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an: kontakt@lowitz-stiftung.de